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   VGH Bayern, 08.05.2009 - 19 CS 09.268   

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VGH Bayern, 08.05.2009 - 19 CS 09.268 (https://dejure.org/2009,73746)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.05.2009 - 19 CS 09.268 (https://dejure.org/2009,73746)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Mai 2009 - 19 CS 09.268 (https://dejure.org/2009,73746)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Eilrechtsschutz; Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis wegen Zugehörigkeit zu "Babbar Kahlsa"; Verwirkung; persönliche Belange; Vertrauensschutz; tätige Reue; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Aufenthaltstitels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2009 - 19 CS 09.268
    a) Das Suspensivinteresse des Betroffenen kann trotz des grundsätzlichen Vorrangs des Vollzugsinteresses bei kraft Gesetzes angeordnetem Sofortvollzug überwiegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 11.5.2007 - 2 BvR 2483/06 -, NVwZ 2007, 1302 [1304] m.w.N.).

    Ein solches überwiegendes Suspensivinteresse ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Vollzug eines Verwaltungsakts vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren mit weit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Erfolgsaussichten in der Hauptsache zunichte macht und die Rechtsfragen, welche bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des sofort vollziehbaren Verwaltungsakts zu beantworten sind, weder höchstrichterlich entschieden noch in Rechtsprechung und Literatur weitgehend einheitlich beantwortet worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 11.5.2007 - 2 BvR 2483/06 -, NVwZ 2007, 1302 [1304]).

    Liegt - wie hier - ein solcher Fall vor, so bedarf es, soll der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung keinen Erfolg haben, auch bei kraft Gesetzes angeordnetem Sofortvollzug eines besonderen öffentlichen Interesses an der sofortigen Vollziehung, das über jenes Interesse hinaus geht, das den Verwaltungsakt selbst rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 11.5.2007 - 2 BvR 2483/06 -, NVwZ 2007, 1302 [1304]).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2009 - 19 CS 09.268
    Insoweit kann jedoch nicht unberücksichtigt bleiben, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung einheitlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts fixiert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.2007 - 1 C 45/06 -, DVBl 2008, 392) und die grundsätzliche Vergleichbarkeit von Ausweisung und Rücknahme eines Aufenthaltstitels - beide führen zum Erlöschen des Aufenthaltsrechts (vgl. § 51 Abs. 1 Nrn. 3 und 5 AufenthG) - für eine Übertragung der für die Ausweisungsentscheidung entwickelten Grundsätze auch auf den Fall der Rücknahme eines Aufenthaltstitels spricht.

    Dies deckt sich zugleich auch mit der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der jeder Entzug eines Aufenthaltsrechts einen Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG auf freie Entfaltung der Persönlichkeit des sich im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländers darstellt und deshalb eine einzelfallbezogene Würdigung der für die Beendigung des Aufenthalts sprechenden öffentlichen Belange und der gegenläufigen Interessen des Ausländers erforderlich macht, bei der entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stets auf eine möglichst aktuelle, d.h. nicht bereits überholte Tatsachengrundlage abzustellen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -, NVwZ 2007, 1300; BVerwG, Urteil vom 15.11.2007 - 1 C 45.06 -, DVBl 2008, 392 [393 f.]).

    Damit korrespondierend trifft die Ausländerbehörde eine Verpflichtung zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle der Rechtmäßigkeit ihrer Verfügung (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.11.2007 - 1 C 45.06 -, DVBl 2008, 392 [394]), der vorliegend - gegebenenfalls unter Aussetzung des Hauptsacheverfahrens - dadurch Rechnung zu tragen ist, dass dem Antragsgegner eine erneute Prüfung im Lichte der vom Antragsteller im Beschwerdeverfahren erstmals geltend gemachten Gesichtspunkte ermöglicht wird.

  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 C 20.05

    Rücknahme einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme mit Wirkung für die

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2009 - 19 CS 09.268
    Will die Ausländerbehörde einen rechtswidrigen Aufenthaltstitel zurücknehmen, so hat sie bei der Ausübung des Rücknahmeermessens die für und die gegen die Maßnahme sprechenden Gesichtspunkte in den Blick zu nehmen und gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.9.2006 - 1 C 20.05 -, AuAS 2007, 3 f.; VGH BW, Urt. v. 11.1.2006 - 13 S 2345/05 -, AuAS 2006, 149 [150 f.]).

    Vor allem hat die Ausländerbehörde zu berücksichtigen, dass durch einen rückwirkenden Entzug der Niederlassungserlaubnis Auswirkungen auf den staatsangehörigkeitsrechtlichen Erwerbstatbestand eines Kindes (vgl. § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG) eintreten können (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.9.2006 - 1 C 20.05 -, AuAS 2007, 3 [4]).

    Diesen Umstand hätte die Ausländerbehörde in ihre Ermessenserwägungen einstellen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.9.2006 - 1 C 20.05 -, AuAS 2007, 3 [4]).

  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2009 - 19 CS 09.268
    Ist einem Aufenthaltsberechtigten aufgrund einer früher großzügigeren Gesetzeslage oder Rechts- und Behördenpraxis ein Aufenthaltstitel erteilt worden und soll dieser aufgrund später verschärfter Kriterien wieder entzogen werden, so stellt sich stets die Frage, ob sein Vertrauen auf den Fortbestand der ihm - sei es auch zu Unrecht - eingeräumten Rechtsposition enttäuscht werden darf (vgl. BVerfGE 59, 128 [166]).

    Das Rechtsstaatsgebot und das aus ihm folgende Prinzip der Beachtung des Vertrauensschutzes kann zwar nicht in jedem Fall zu dem Ergebnis führen, dass eine einmal erworbene Position ungeachtet der wirklichen Rechtslage Bestand haben muss; es nötigt aber zu einer an den Kriterien der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit im Einzelfall vorzunehmenden Prüfung, ob jeweils die Belange des Allgemeinwohls oder die Interessen des Einzelnen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf deren Fortbestand er vertrauen durfte, den Vorrang verdienen (vgl. BVerfGE 59, 128 [166]).

    Der Betroffene kann verlangen, dass sein Vertrauen in den Bestand seiner Rechtsposition nicht von vornherein und ohne jede Prüfung als nicht schutzwürdig behandelt wird (vgl. BVerfGE 59, 128 [169]).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2009 - 19 CS 09.268
    Dies gilt namentlich dann, wenn Unterschiede in der Wahl der Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele zwischen den im Heimatland Terroranschläge verübenden Gruppierungen und den im Ausland tätigen, Gewaltanwendung ablehnenden Exil-Organisationen nicht ausgeschlossen werden können oder der Ausländer glaubhaft geltend macht, nur einzelne politische, humanitäre oder sonstige (religiöse) Ziele der Organisation, nicht jedoch die Unterstützung des Terrorismus zu befürworten und sich von einer solchen gegebenenfalls auch deutlich distanziert (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.3.2005 - 1 C 26.03 -, BVerwGE 123, 114 [125]), so dass im Ergebnis ungeklärt ist, ob die Voraussetzungen einer tätigen Reue (vgl. § 5 Abs. 4 Satz 2 AufenthG) erfüllt sind.
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2009 - 19 CS 09.268
    Der Rechtsschutzanspruch des Betreffenden ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 [401 f.]; 69, 220 [227 f.]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 -, NVwZ 2005, 1053 [1054]).
  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2009 - 19 CS 09.268
    Dies deckt sich zugleich auch mit der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der jeder Entzug eines Aufenthaltsrechts einen Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG auf freie Entfaltung der Persönlichkeit des sich im Bundesgebiet aufhaltenden Ausländers darstellt und deshalb eine einzelfallbezogene Würdigung der für die Beendigung des Aufenthalts sprechenden öffentlichen Belange und der gegenläufigen Interessen des Ausländers erforderlich macht, bei der entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit stets auf eine möglichst aktuelle, d.h. nicht bereits überholte Tatsachengrundlage abzustellen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 -, NVwZ 2007, 1300; BVerwG, Urteil vom 15.11.2007 - 1 C 45.06 -, DVBl 2008, 392 [393 f.]).
  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2009 - 19 CS 09.268
    Dies setzt vielmehr voraus, dass eine solche Anordnung bereits vor Rechtskraft des Hauptsacheverfahrens als Präventivmaßnahme zur Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, NJW 2003, 3618 [3619]; BayVGH, B. v. 11.2.2004 - 10 CS 03.3009 -, InfAuslR 2004, 244; B. v. 19.2.2009 - 19 CS 08.1175 - Juris, Rn. 49 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.06.2005 - 2 BvR 485/05

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2009 - 19 CS 09.268
    Der Rechtsschutzanspruch des Betreffenden ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 [401 f.]; 69, 220 [227 f.]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 -, NVwZ 2005, 1053 [1054]).
  • BVerfG, 21.03.1985 - 2 BvR 1642/83

    Verfassungsmäßigkeit des Sofortvollzuges aufenthaltsbeendender Anordnungen gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.05.2009 - 19 CS 09.268
    Der Rechtsschutzanspruch des Betreffenden ist dabei umso stärker und darf umso weniger zurückstehen, je schwerwiegender die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung Unabänderliches bewirkt (vgl. BVerfGE 35, 382 [401 f.]; 69, 220 [227 f.]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats vom 13.6.2005 - 2 BvR 485/05 -, NVwZ 2005, 1053 [1054]).
  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175

    Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2006 - 13 S 2345/05

    Aufenthaltsberechtigung; Rücknahme; Ermessen; Ehe nach dem Hindu-Ehegesetz

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001 - 11 S 1822/01

    Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung wegen Auslandsaufenthalts; Rücknahme einer

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 11 S 160/01

    "Verbrauch" eines Ausweisungsgrundes; Widerruf einer Strafaussetzung zur

  • VGH Bayern, 23.01.2002 - 25 CS 02.172

    Beschränkung der Amtsermittlungspflicht durch Neufassung des § 146 Abs. 4 S. 6

  • VGH Hessen, 04.03.2002 - 12 UE 203/02

    "Verbrauchter Ausweisungsgrund" bei unterlassener Ausweisung trotz Kenntnis des

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1997 - 13 S 2818/96

    Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung trotz Kenntnis eines Ausweisungsgrundes -

  • VGH Bayern, 05.02.2002 - 10 B 01.2498

    Rücknahme und nachträgliche zeitliche Beschränkung von befristet und unbefristet

  • VGH Bayern, 11.02.2004 - 10 CS 03.3009

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Rechtfertigung der sofortigen Vollziehung

  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Der Senat geht unbeschadet der Listung der PKK davon aus, dass von dieser keine Bindungswirkung ausgeht und daher eine eigenständige gerichtliche Prüfung der vorliegenden Erkenntnismittel nicht entbehrlich ist (so auch: BayVGH, Beschluss vom 08.05.2009 - 19 CS 09.268 -, juris; a. A.: Neidhardt, in: HTK-AuslR, § 54 AufenthG, zu Abs. 1 Nr. 2, Stand: 16.01.2016, Rn. 83), gleichwohl handelt es sich um ein gewichtiges Indiz, zumal gegen eine Listung effektiver gerichtlicher Rechtsschutz gewährt wird (Bauer, in: Sinn/Zöller, Neujustierung des Strafrechts durch Terrorismus und Organisierte Kriminalität, 2013, 103 , unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 09.11.2012 - C-539/10 P, 550/10 P -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2016 - 11 S 1389/15

    Ausweisung wegen Unterstützung der terroristischen PKK

    Der Senat geht unbeschadet der Listung der PKK davon aus, dass von dieser keine Bindungswirkung ausgeht und daher eine eigenständige gerichtliche Prüfung der vorliegenden Erkenntnismittel nicht entbehrlich ist (so auch: BayVGH, Beschluss vom 08.05.2009 - 19 CS 09.268 -, juris; Bauer, a. a. O., § 54 AufenthG, Rn. 26; a. A.: Neidhardt, in: HTK-AuslR, § 54 AufenthG, zu Abs. 1 Nr. 2, Stand: 16.01.2016, Rn. 83), gleichwohl handelt es sich um ein gewichtiges Indiz, zumal gegen eine Listung effektiver gerichtlicher Rechtsschutz gewährt wird (Bauer, in: Sinn/Zöller, Neujustierung des Strafrechts durch Terrorismus und Organisierte Kriminalität, 2013, 103 , unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 09.11.2012 - C-539/10 P, 550/10 P -, juris).
  • VG Stuttgart, 25.01.2010 - 11 K 3543/09

    PKK als den Terrorismus unterstützende Vereinigung i.S.d. AufenthG 2004;

    Auch wenn einer solchen Feststellung nicht unerhebliches Gewicht zukommt, ist dieser Umstand gleichwohl nicht geeignet, eine eigenständige Prüfung seitens der Gerichte (und Behörden) anhand der vorliegenden Erkenntnismittel entbehrlich zu machen (vgl. VGH München, Beschluss v. 08.05.2009 - 19 CS 09.268 - juris - VG Sigmaringen, Urt. v. 08.12.2009 - 1 K 2126/07 - juris - VG Gelsenkirchen, Urt. v. 04.03.2008 - 9 K 2513/05 - juris -).
  • VG Stuttgart, 29.11.2010 - 11 K 1763/10

    Ausweisung; PKK-Unterstützer

    Auch wenn einer solchen Feststellung nicht unerhebliches Gewicht zukommt, ist dieser Umstand gleichwohl nicht geeignet, eine eigenständige Prüfung seitens der Gerichte (und Behörden) anhand der vorliegenden Erkenntnismittel entbehrlich zu machen (vgl. VGH München, Beschluss v. 08.05.2009 - 19 CS 09.268 - juris - VG Sigmaringen, Urt. v. 08.12.2009 - 1 K 2126/07 - juris - VG Gelsenkirchen, Urt. v. 04.03.2008 - 9 K 2513/05 -juris - ; VG Stuttgart, Urt. v. 25.01.2010 - 11 K 3543/09 - juris).
  • VGH Bayern, 17.04.2013 - 10 ZB 12.2364

    Falsche Angaben zur Erlangung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen;

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass derartige Belange in die Ermessensentscheidung einzustellen sind (vgl. BVerwG, U.v. 13.4.2010 - 1 C 10.09 - juris Rn. 12, 26; OVG Saarland, U.v. 11.3.2010 - 2 A 491.09 - juris Rn. 38; BayVGH, B.v. 8.5.2009 - 19 CS 09.268 - juris Rn. 15).
  • VG Ansbach, 01.04.2010 - AN 5 K 09.01429

    (Ehemaliges) Mitglied der ISYF mit Abschiebungsverbot nach § 60 Abs. 2 und 5

    Auch wenn der damit getroffenen Feststellung des Europäischen Rates erhebliches Gewicht beizumessen ist, ist dieser Umstand für sich allein gesehen gleichwohl nicht geeignet, eine eigenständige Prüfung seitens der Gerichte anhand des von den Sicherheitsbehörden vorgelegten Materials entbehrlich zu machen (BayVGH, Beschluss vom 8.5.2009, 19 CS 09.268, juris, unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerwG).
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